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Beigeordneten-Wahl: Bürgeraktion mit Wahlverfahren nicht einverstanden

By 20. September 2016Pressemitteilungen

Die am Mittwoch im Stadtrat anstehende Beigeordneten-Wahl stößt bei der Bürgeraktion (BA) auf rechtliche Bedenken. Auslösend ist ein Zeitungsbericht vom vergangenen Wochenende. Darin war angekündigt worden, dass aus dem Kreis der Bewerber den Ratsmitgliedern in der Ratssitzung nur noch ein Kandidat vorgestellt werden soll.

Bisher hat die Mehrzahl der Ratsmitglieder keinen der Bewerber kennen gelernt. Nach einer groben Vorab-Sichtung und interfraktionellen Vorauswahl waren zwei der vier für geeignet befundenen Kandidaten zur persönlichen Präsentation geladen worden. Zu dieser Präsentation war jedoch nur der Ältestenrat, das heißt eine Minderheit des Rates, zugelassen. „Die Mehrzahl der Ratsmitglieder – so auch zwei Mitglieder meiner Fraktion – waren von dieser Vorstellung ausgeschlossen“, berichtet BA-Fraktionschef Ludger Reffgen über das umstrittene Vorbereitungsverfahren.

Auf diese „rechtlichen Ungereimtheiten“ habe er die Bürgermeisterin bereits Anfang August hingewiesen und einen rechtlich unbedenklichen Verfahrensvorschlag gemacht, so Reffgen weiter. „Damals war ich davon ausgegangen, dass Sie noch im weiteren Verfahren von der Möglichkeit Gebrauch machen, Korrekturen vorzunehmen“, heißt es jetzt in einem weiteren Schreiben.

Insbesondere moniert die BA, dass die Ratsmitglieder nur einen Bewerber präsentiert bekommen und das erst spät und mit minimalen Informationen über ihn. Völlig unberücksichtigt bleibe, dass jedes Ratsmitglied umfassende Informationsansprüche über die Bewerber habe. Dies sei grundlegend, weil über die öffentliche Wahl eines Beigeordneten nicht die Fraktion, sondern der Rat in seiner Gesamtheit entscheide.

Diesen Informationsanspruch der Ratsmitglieder sieht die BA mit dem aktuell in Hilden praktizierten Verfahren verletzt. Es stehe übrigens im Gegensatz zu früheren Vorbereitungen von Beigeordnetenwahlen. „Eine auf dieser Grundlage durchgeführte Beigeordnetenwahl ist aus unserer Sicht rechtswidrig und würde weitere rechtliche Schritte auslösen“, so Reffgen abschließend.

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