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Das Urteil der Verfassungsrichter im Spiegel der lokalen Politik

By 27. November 2017Pressemitteilungen

 

Höchst unterschiedlich haben die Hildener Parteien und Wählergemeinschaften auf die vom Verfassungsgerichtshof festgestellte Verfassungswidrigkeit einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW reagiert. SPD, CDU und Grüne waren in der vergangenen Woche mit ihrem Versuch, künftig wieder eine Sperrklausel einzuführen, gescheitert. 

Während die Bürgeraktion das Urteil im Sinne der Demokratie begrüßte, hadern andere mit dem Richterspruch. „Das macht die Arbeit schwieriger“, tönt jetzt die Hildener SPD. Genau das hatten die Münsteraner Richter aber gerade nicht gelten lassen und, weil als Begründung einfach zu „billig“, deutlich zurückgewiesen. Eine bessere Begründung scheint der SPD jedoch nicht einzufallen. Deshalb wird – ungeachtet der Richtigkeit – die alte Leier stereotyp bedient.

Natürlich ist Demokratie kein einfaches Geschäft. Das hatten auch die Richter zu bedenken gegeben. Sich mit anderen Meinungen auseinandersetzen zu müssen, mag als unbequem gelten. Es gehört aber zur Wesensstruktur der Demokratie, genauso, wie jeder Wählerstimme die gleiche Bedeutung zukommen muss.

Die örtliche CDU erscheint in der Angelegenheit sprachlos. Ersatzweise kommt in der Berichterstattung unter CDU-Etikett die Meinung der ministeriellen Vordenker in Düsseldorf zu Wort. Peinlich, denn von dort kommt auch nicht mehr als die großmäulige Erklärung, falls sich jemand finde, der einen neuen Anlauf wagt, sich diesem anschließen zu wollen. – „Täter“ kehren halt gerne an den Tatort zurück – auch wenn es „nur“ darum geht, Andersdenkende mundtot zu machen.

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http://www.buergeraktionhilden.de/verfassungsrichter-erklaeren-sperrklausel-fuer-nichtig/ – 23.11.2017

http://www.buergeraktionhilden.de/unregierbar-wider-die-legende/ – 17.11.2017

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