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Datenschutz für junge Menschen – Stadt soll Jugendliche besser informieren

By 30. Oktober 2017Dezember 13th, 2017Anträge / Anfragen, Pressemitteilungen

 

Wenn die Stadt die Adressen von Hildener Jugendlichen zu Werbezwecken weitergibt, muss sie darüber nicht nur die Betroffenen informieren. Sie muss auch auf das Recht des Widerspruchs hinweisen. Nicht nur im Amtsblatt, sondern wirksam, meint die Bürgeraktion.

In Kürze werden sich die Stadtverordneten mit dem Datenschutz für Jugendliche befassen müssen. Die Initiative geht auf einen Antrag der Bürgeraktion zurück. Darin fordert die BA von der Stadtverwaltung, die Datenschutzbelange Minderjähriger wichtiger zu nehmen und die schutzwürdigen Interessen wirksamer als bisher zu respektieren.

Konkret geht es um die Weitergabe von Adressen Jugendlicher aus der Einwohnermeldedatei. In Hilden gehen solche Daten regelmäßig an die Bundeswehr. Das darf die Stadt nur, wenn die betreffende Person nicht widersprochen hat. Die Daten junger Leute, deren Volljährigkeit kurz bevor steht, sind zu Werbezwecken heiß begehrt. Dabei spiele es prinzipiell keine Rolle, wie BA-Fraktionschef Ludger Reffgen betont, ob die Adressen einer staatlichen Einrichtung wie der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden, oder sonstige Dritte sie zu Werbezwecken nutzen.

In jedem Fall seien die betroffenen Jugendlichen und deren Eltern über die beabsichtigte Datenweitergabe und ihr Recht, dem Vorgang widersprechen zu können, gezielt zu informieren.

Wie das zu geschehen hat, darüber gehen die Vorstellungen auseinander. Praxis in Hilden ist bisher die Information per Amtsblatt. Die Stadt genügt damit den rechtlichen Mindesterfordernissen.

„Wer liest schon das Amtsblatt?“

Nach Meinung der Bürgeraktion ist das zu wenig. „Wer liest schon das Amtsblatt?“, fragt Reffgen und verweist darauf, dass so gut wie niemand sich der ständigen Mühe unterzieht, zum Rathaus zu kommen, um die dortigen seitenlangen Aushänge zu studieren, oder die Ausgaben im Internet zu durchforsten. Er hält es sogar für eine Zumutung, Bürger ausschließlich mit dieser Informationsmethode „abzuspeisen“. Das Amtsblatt – auch seine Veröffentlichung im Internet – sei nicht ausreichend, junge Menschen angemessen zu informieren.

Die Bürgeraktion verlangt: „Jugendliche, bei denen die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, werden ebenso wie deren Eltern angeschrieben und über die beabsichtigte Datenweitergabe informiert.“ Dem Schreiben solle auch ein Musterwiderspruch beigefügt werden.

Ziel des Antrags sei, die Rechte der Bürger – auch die Jugendlicher – ernst zu nehmen. Dazu gehöre auch, gerade junge Menschen mit „wirksamen Instrumenten auszustatten, um sich der Zukunft zu stellen“.

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