Skip to main content

Geht’s den Spielhallen an den Kragen?

By 26. Juli 2017Dezember 13th, 2017Anträge / Anfragen, Pressemitteilungen

 

In der Vergangenheit konnten Städte gegen Spielhallen nicht allzu viel ausrichten. Hatten sich die unzähligen „Groschengräber“ erst einmal etabliert, genossen sie Bestandsschutz – die Städte waren machtlos. Daran könnte sich jetzt etwas ändern, vermutet die Bürgeraktion und wendet sich mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung.

Seit dem 1. Juli 2017 gelten schärfere gesetzliche Regeln für Spielhallen in Nordrhein-Westfalen. Diese müssen nach den Vorgaben des jetzt wirksamen Glücksspielstaatsvertrags bis zum 1. Dezember 2017 umgesetzt werden.

Die inzwischen höchstrichterlich bestätigten Auflagen sehen vor, dass ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zwischen mehreren Spielhallen einzuhalten ist. Die Abstandsregelung gilt auch zur Entfernung gegenüber Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem schreiben die Bestimmungen eine Begrenzung der Automaten je Spielothek auf 12 Geräte vor. Im Übrigen – so die neue Regelung – dürfen die Automatenvergnügungsstätten künftig nicht mehr unter dem geschönten Namen „Casino“ firmieren.

In ihrer Anfrage weist die BA darauf hin, dass insbesondere im Hildener Westen die Anwohner in der Vergangenheit häufig Leidtragende einer überdurchschnittlich hohen Spielstättenkonzentration waren, verbunden mit einhergehenden Belästigungen für die Nachbarschaft. „Dabei machten vor allem die fast rund um die Uhr betriebenen Etablissements und ein exzessives Verhalten der einschlägigen Kundschaft Probleme“, so BA-Fraktionschef Ludger Reffgen.

Hilden ist das „Las Vegas des Rheinlands“

Die Stadt Hilden gilt auf Grund eines extrem hohen Spielautomaten-Aufkommens im Verhältnis zur Einwohnerzahl als „Las Vegas des Rheinlands“. In der Vergangenheit hatte sich die Bürgeraktion immer wieder gegen diese unrühmliche Spitzenreiterrolle  gewehrt und zum Beispiel beim Zustandekommen des örtlichen Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten für eine äußerst restriktive Handhabung in Hilden gestritten. Reffgen: „Eine wirklich durchgreifende Beschränkung war jedoch letztlich immer am Bestandsschutz vieler Spielhallen gescheitert.“

Nach Einschätzung der BA könnte die Stadt jetzt zum Ablauf einer fünfjährigen Übergangsregelung am 30. November diesen Jahres  eine wirksamere Handhabe bekommen, gegen die hohe Spielstättendichte etwas zu unternehmen. Deshalb möchte die Ratsfraktion wissen, wie im Rathaus die neue Rechtslage für Hilden bewertet wird, und wie die Verwaltung den gesetzlichen Auftrag aus dem bereits vor über fünf Jahren verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrag im Sinne von Suchtprävention und Verringerung des Spielhallenbestands umzusetzen gedenkt.

„Ist die Verwaltung, wie vom Oberverwaltungsgericht in Münster empfohlen, wegen des für Hilden bedeutsamen Mindestabstandsgebots vielleicht schon vor dem 1. Juli vorbereitend tätig geworden“, fragt Reffgen konkret. Schließlich möchte die BA wissen, ob die Einhaltung der Vorschriften spätestens zum 1. Dezember in Hilden gewährleistet ist.

Abschließend wird die Stadtverwaltung gebeten, bis Ende des Jahres dem Rat einen ausführlichen Bericht über konkrete Maßnahmen, Vereinbarungen, Ergebnisse von Verhandlungen etc. vorzulegen und damit einen Sachstandsbericht zum Geschehen zu geben.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner