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Hoffeldstraße: Der Weg ins flache Jammertal der Realität

By 3. September 2014Allgemein

 

Der Kampf ist zu Ende, vorzeitig abgebrochen. Es gibt keine Musterklage von den Anwohnern der Hoffeldstraße gegen die Gebührenbescheide für die Erneuerung ihrer Straße. Was sich bereits im Frühjahr abzeichnete, scheint jetzt amtlich. So amtlich, dass es von der Rathaus-Administration medial abgefeiert wird.

Damit findet eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Bürgern und Rathaus ihr Ende im Nichts. Oder bleibt noch was anderes, abgesehen von dem satten Griff auf die Konten der Anlieger? Auf die Frage, was die Verwaltungschefin aus dem Fall gelernt habe, antwortet Frau Alkenings (SPD): „Dass die nachmalige Herstellung von Straßen (Anmerkung: So nennt man im Fachjargon die Erneuerung einer heruntergekommenen Straße, wenn nichts anderes mehr geht) sehr schwierig ist.“ Das war’s. Die anderen Lehren sollen deshalb hier eine Chance bekommen, bevor sie unter der Deckschicht des Schweigens vollends verbuddelt werden.

Erste Erkenntnis: Gäbe es keinen Sanierungsrückstand, hätte es an der Hoffeldstraße keinen Konflikt zwischen Bürgern und Rathaus gegeben. Die Erkenntnis mag eine Binse sein. Aber diesen Aspekt in der rückblickenden Kommentierung auszublenden oder bis zur Unkenntlichkeit zu verbrämen käme einem manipulativen Umgang mit Tatsachen gleich. Der Konflikt geht übrigens auch quer durch den Stadtrat. Bei der Hoffeldstraße und alle Jahre wieder bei den Finanzberatungen. Wenn es darum geht, ob die Stadt ihrer Verpflichtung nachkommt, Reparaturen an Straßen und Kanälen rechtzeitig zu erledigen und wieviel städtisches Geld dafür zur Verfügung gestellt wird. Oder ob mit diesem Geld lieber eine Tribüne oder dergleichen gebaut wird.

Zweite Erkenntnis: Unter dem Teppich kämpfen geht nicht. Die Bürger haben sich lange für ihre Rechte zur Wehr gesetzt. Besonders in den ersten Jahren der Auseinandersetzung hatte die Interessengemeinschaft Hoffeldstraße einen hohen Organisationsgrad. Dies war vor allem dem ebenso umsichtigen wie entschlossenen Handeln ihres damaligen Sprechers Jens Redecker zu verdanken. Zum Schluss fehlte die Kraft, die Interessen wirksam zu bündeln und das umzusetzen, wofür am Anfang erfolgreich gestritten worden war.

Dritte Erkenntnis: Die Bürger in anderen Teilen der Stadt bekommen vorgeführt, wo Sanierungsrückstände enden: Letztlich auf ihrem Konto. Denn durch langes Warten in der Aufgabenerledigung kommt es für die Stadt zur „wirtschaftlichsten Lösung“, derer sich die Bauverwaltung mit dem belehrenden Hinweis, dies müsse nicht die billigste Lösung sein, auch noch ausdrücklich rühmt. Bereits 2007 hätte fast jede zweite Straße in Hilden schnellstens saniert werden müssen. Seither ist wenig passiert. Der Sanierungsstau ist in den vergangenen sieben Jahren eher noch gewachsen.

Und noch eine Erkenntnis: Prozessuale Auseinandersetzungen sind kein Spaziergang oder Wunschkonzert. Sie sollten nicht zum Selbstzweck streitlüsterner Paragrafenhansel dienen. Um ein Gerichtsverfahren, das durch eine gütliche Einigung der Parteien abgewendet werden kann, ist es nicht schade. Von daher könnte der Verzicht auf ein Musterklageverfahren begrüßt werden.

Tatsächlich schmeckt die scheinbare Befriedung der Situation jedoch bittersüß. Denn erstens ist es zu keiner ausgleichenden Einigung gekommen. Und zweitens ging es an der Hoffeldstraße noch grundsätzlich um etwas Anderes. Es ging darum, dass Bürger der Verwaltung und der sie tragenden politischen Mehrheit Grenzen aufzeigen und das Rathaus in die Schranken einer Dienstleistungserfüllung verwiesen wird – wenn es die Politik schon nicht kann oder will.

Unter diesem Gesichtspunkt ist das Ergebnis gänzlich kontraproduktiv. An dem Verhalten, den Berg der Reparaturrückstände in Hilden immer größer werden zu lassen, wird sich nichts ändern. Frau Alkenings freut sich, „dass dieses Kapitel endlich abgeschlossen ist“ und schlussfolgert, „dass die nachmalige Herstellung von Straßen sehr schwierig ist“. Fertig. Kein Wort davon, dass man den Bürger von sogenannten Anliegerbeiträgen zur Straßensanierung entlasten könnte, wenn Reparaturen im Frühstadium durchgeführt würden. Aber so weit will man es wohl nicht kommen lassen. Frau Hoff beklagt als Baudezernentin einzig „den hohen bürokratischen Aufwand“ den ihr Amt treiben muss, weil die Gebührenbescheide zur Beteiligung der Bürger an den Sanierungskosten „korrekt und gerichtsfest“ sein müssten. Dies stellt offenbar einen außerordentlichen, nicht alltäglichen fachlichen Anspruch dar. Ein Additionsstreifen genügt dem natürlich nicht. Aber wollen wir zu diesen Zeiten zurück?

Was bleibt, ist auch die Erkenntnis, dass es der Verwaltungsspitze leider an der wünschenswerten Souveränität fehlt, dem Verzicht der Bürger auf eine Musterklage Respekt zu zollen und mit einer Wir-haben-verstanden-Geste die Bereitschaft zum Überdenken der bisherigen Verwaltungspraxis zu signalisieren. Keine Spur davon. Im Gegenteil. Die Stadtverwaltung wird medial zu einem Weiter-so aufgefordert. Alles bleibt gut!

Und als Quintessenz dann noch der unübertreffliche Hinweis eines Zeitungskommentars, der Bürger möge seine grundsätzliche Pflicht zur Kostenbeteiligung „nicht mehr in Frage stellen“. Dies ist die unmissverständliche Aufforderung zum „Klappe halten!“ und sich nicht einzumischen. Denn das stört.

 

 

 

 

 

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