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Sozialverträgliche Innenstadtentwicklung

By 17. Juli 2013Anträge / Anfragen

Antrag

 

Sozialverträgliche Innenstadtentwicklung auf dem Grundstück Heiligenstraße / Am Kronengarten – „Jugendtreff Jueck“

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss möge der Rat beschließen:

 

„Nach dem Rücktritt des Käufers und der dadurch entstandenen neuen Situation, die nunmehr generell eine arrondierte Bebauung ermöglicht, wird der Bürgermeister gebeten zu prüfen, ob und wie das Gelände des ehemaligen „Jueck“ und vormaligen Sozialamts von städtischen Tochtergesellschaften im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen, aber auch sozialverträglichen Entwicklung genutzt werden kann.

Dazu sollen insbesondere Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH, der Gemeinnützige Seniorendienste „Stadt Hilden“ GmbH und gegebenenfalls auch mit der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden GmbH geführt werden. Hierbei ist gezielt zu prüfen, ob die Stadt als Alleingesellschafterin z. B. der WGH das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück in Erbpacht oder kostenneutral (z. B. als Stammkapitalerhöhung) zur Verfügung stellen könnte, um darauf öffentlich geförderten Wohnraum, senioren- und behindertengerechte Wohnungen oder ein Mehrgenerationen-Wohnhaus zu errichten.“

 

Begründung:

Im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss hat die Verwaltung berichtet, der Käufer des Grundstücks habe mitgeteilt, dass er von dem Vorhaben Abstand nehmen müsse und das Projekt nicht realisieren könne. Eine Gesamtbebauung des Eckgrundstücks sei jedoch weiterhin möglich, da auch das benachbarte Grundstück zum Zweck der gemeinsamen Bebauung erworben werden könne.

Dieser Hintergrund eröffnet der Stadt die Möglichkeit, die im Antrag angesprochenen städtischen Tochtergesellschaften bei der Bebauung der Innenstadtfläche nunmehr auch im Hinblick auf eine arrondierte städtebauliche Lösung in Betracht zu ziehen. Alle genannten Gesellschaften verfügen über Erfahrung mit der wirtschaftlichen, aber auch sozialverträglichen Nutzung städtischer Grundstücke. Sie sollten deshalb für die Stadt ein selbstverständlicher Ansprechpartner sein.

Deshalb sollte der Bürgermeister beauftragt werden zu prüfen, ob im Hinblick auf den partiell im kommunalen Eigentum befindlichen Grund und Boden und der zu erwerbenden Ergänzungsfläche eine gemischte Nutzung aus frei finanzierter (ggf. gewerblich genutzter) Bebauung und öffentlich gefördertem Wohnungsbau möglich ist. Nach dem Vorbild der von der WGH für das Eckgrundstück Am Feuerwehrhaus / Kirchhofstraße 51 vorgelegten, sehr attraktiven Planung könnte auf diese Weise eine sozialgerechte und zukunftsorientierte Innenstadtentwicklung verfolgt werden.

 Hilden, 08.07.2012

gez. Ludger Reffgen

Fraktionsvorsitzender

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